Grenzwerte
Welche Grenzwerte gelten für Mobilfunk?
Beim Mobilfunk gelten Grenzwerte nach BfS (seit 1997 - 26. BImSchV, novelliert im August 2013) bezogen auf die elektrische Feldstärke V/m (Grenzwerte lassen sich auch als Leistungsdichte Einheit w/m² oder magnetische Feldstärke A/m angeben) insbesondere für Antennen mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt. Die aktuellen Grenzwerte hängen von der abgestrahlten Frequenz ab. Es werden 2 Fälle abhängig vom Frequenzbereich unterschieden:
- [700MHz - 2GHz]: 36 V/m - 61 V/m (Errechnet sich aus Formel in Abhängigkeit der Frequenz)
- [2GHz - 300GHz]: 61 V/m
Grenzwerte stützen sich auf Basisgrenzwerte aus den Empfehlungen von Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und Empfehlungen der EU, die wie folgt zusammengefasst werden können:
"- Zwischen 100 kHz und 10 GHz bestehen Basisgrenzwerte für SAR-Werte (SAR - spezifische Absorptionsrate in W/kg), um die Wärmebelastung des ganzen Körpers und eine übermäßige lokale Gewebeerwärmung zu vermeiden. Im Bereich von 100 kHz bis 10 MHz wurden Grenzwerte sowohl für die Stromdichte als auch für den SAR-Wert eingeführt.
- Zwischen 10 GHz und 300 GHz wurden Basisgrenzwerte für die Leistungsdichte eingeführt, um eine Erwärmung des Gewebes an oder nahe der Körperoberfläche zu vermeiden."
Grenzwerte für Mobilfunk orientieren sich nur an der Vermeidung von übermäßiger Wärmebelastung des Körpers, ob punktuell an der Körperoberfläche bei hohen Frequenzen oder Ganzkörper bei niedrigeren Frequenzen.
Wie spiegeln sich die Grenzwerte in Sicherheitsabständen und Mobilfunkstandort (Antenne) wieder?
Über die EMF-Datenbank können Mobilfunkstandorte mit einer festen Adresse abgefragt werden. Insbesondere lassen sich die Sicherheitsabstände für die einzelnen Antennen an einem Standort erfahren. Die Datenbank sagt nichts über die Größe (potentiell Abstrahlleistung) der Antenne aus. Einzig der Sicherheitsabstand kann genutzt werden, um auf die Größe der Antenne zu schließen.
Der Sicherheitsabstand gibt an wie weit entfernt man von der Antenne sein sollte, damit die Grenzwerte eingehalten werden können. Dabei gilt, dass die Strahlung im Quadrat mit der Entfernung vom Sender abnimmt (z.B. Abstandsquadratgesetz - Wiki). Die Bundesnetzagentur erteilt die Standortbescheinigung und führt das Standortverfahren durch. Anhand von Unterlagen (technischen Daten, ein Lageplan und eine Bauzeichnung) legt die Bundesnetzagentur mit Annahme der maximal möglichen Anlagenauslastung einzuhaltende Sicherheitsabstände mit der Standortbescheinigung fest. Die Bundesnetzagentur hat eine Standortbescheinigung zu erteilen, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt. Die Anlage darf nur betrieben werden, wenn sich innerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstands keine Personen aufhalten, es sei denn aus betriebstechnischen Gründen.
Die maximal mögliche Sendeleistung einer Antenne wird durch die Strahlengrenzwerte reguliert. Ist der errechnete Sicherheitsabstand größer als der kontrollierbare Bereich, müssen neue Sendeanlagen gebaut werden.
Der Sicherheitsabstand an Mobilfunkstandorten leitet sich direkt von der Einhaltung der Grenzwerte für Mobilfunk ab. Innerhalb des Sicherheitsabstandes um einen Standort, ist die Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleistet.